ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Sentra Logistics Support – Alexander Schreyer
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Sentra Logistics Support – Alexander Schreyer, Schillerstraße 60, 63533 Mainhausen
(nachfolgend „Sentra“)
und ihren Kunden.
Das Angebot von Sentra richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung,
es sei denn, Sentra stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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2. Leistungsgegenstand
Sentra erbringt operativen Logistics Support für Unternehmen, insbesondere:
• Monitoring und Statusklärung bei Sendungsabweichungen
• Eskalationen bei Verlust, Schaden oder relevanten Verzögerungen
• Claim-Handling im carrierseitig vorgesehenen Rahmen
• Carrier-Kommunikation im Namen des Kunden (auf Grundlage einer Bevollmächtigung / LoA)
• Strukturierte Nachverfolgung und Dokumentation
• Täglicher Statusreport mit konkreten Trackingnummern
Der Leistungsinhalt ist paketübergreifend identisch.
Unterschiede zwischen Support Core, Support Active und Support Intensive ergeben sich ausschließlich aus:
• Versandvolumen
• Versandstruktur
• Eskalations- und Eingriffsintensität
• Priorisierung und Reaktionsgeschwindigkeit
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3. Leistungsabgrenzung
Sentra übernimmt nicht:
• operative Versandabwicklung
• Endkundenkommunikation
• Lager-, Dispositions- oder Bestandsmanagement
• Systemadministration (ERP, Shop, WMS, TMS)
• Preis-, Tarif- oder Vertragsprüfungen
• Rechnungsprüfung, Rechnungsfreigabe oder Kostenkontrolle
• buchhalterische Tätigkeiten
• 24/7-Erreichbarkeit
Diese Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Support-Pakete.
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4. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Annahme eines Angebots von Sentra
oder
• Bestätigung eines Support-Pakets nach gemeinsamer Abstimmung.
Die finale Paketauswahl erfolgt immer einvernehmlich auf Grundlage von Volumen, Struktur und realistischem Supportbedarf.
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5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt drei (3) Monate.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag monatlich kündbar.
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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6. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Retainer-Basis gemäß dem vereinbarten Support-Paket.
• Es erfolgt keine Stundenabrechnung.
• Zusatzleistungen (z. B. Optimierungsanalysen, Kostenprojekte, Tender-Begleitung)
sind nicht Bestandteil der Support-Pakete
und werden ausschließlich auf separater Angebotsbasis erbracht.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Sentra alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen,
insbesondere sendungsbezogene Daten, vollständig und korrekt zur Verfügung.
Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, diese Daten an Sentra zu übermitteln.
Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistung aufgrund unzureichender Mitwirkung
gehen nicht zulasten von Sentra.
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8. Haftung
Sentra haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sentra nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Sentra verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Soweit Sentra personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet,
erfolgt dies auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
wird bei Bedarf abgeschlossen.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
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10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit